Was sind Standardvertragsklauseln, und wann braucht es sie?
Von Advisorn · aktualisiert am 25. Oktober 2026 · Art. 16 Abs. 2 DSG, Art. 10 DSV, Art. 46 DSGVO
Kurz gesagt
Die Standardvertragsklauseln (englisch Standard Contractual Clauses, SCC) sind ein Mustervertrag, mit dem sich der Empfänger im Ausland verpflichtet, die Daten zu schützen. Sie braucht es, um Daten in einen Staat ohne angemessenen Schutz bekanntzugeben (Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG). Der EDÖB anerkennt die Klauseln der Europäischen Kommission von 2021 mit den Anpassungen für das Schweizer Recht, und ihre Verwendung muss nicht gemeldet werden.
Wie man sie verwendet
- man wählt das richtige Modul (etwa vom Verantwortlichen zum Auftragsbearbeiter);
- man füllt die Anhänge aus: Parteien, Bearbeitung, Massnahmen zur Datensicherheit, Unterauftragsbearbeiter;
- für die Schweiz ergänzt man die Anpassungen: der EDÖB als zuständige Behörde, das Schweizer Recht, der Begriff «Mitgliedstaat» so verstanden, dass er auch die Schweiz umfasst;
- man prüft, ob das Recht des Empfängerstaats, etwa beim Zugriff von Behörden, ihre Einhaltung verhindert, und ergänzt nötigenfalls Massnahmen.
Wann es sie nicht braucht
Sie braucht es nicht für Staaten mit angemessenem Schutz nach Anhang 1 DSV, darunter alle Staaten der EU und des EWR, und auch nicht für US-Unternehmen, die nach dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind.
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