Bundesverwaltungsgericht ·
Stimmerkennung: Es braucht eine ausdrückliche Einwilligung, Weitersprechen genügt nicht
Von Advisorn · Orientierung, keine Beratung
In Kürze
Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass PostFinance eine ausdrückliche Einwilligung einholen muss, bevor sie den Stimmabdruck einer Kundin oder eines Kunden erstellt. Nach dem aufgezeichneten Hinweis weiterzusprechen ist keine ausdrückliche Einwilligung; ohne Einwilligung muss der Stimmabdruck gelöscht werden.
Was geschah
2025 hatte der EDÖB PostFinance angewiesen, für die Authentifizierung mit der Stimme eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen und die ohne Einwilligung erstellten Stimmabdrücke zu löschen. PostFinance hatte Beschwerde erhoben.
Mit zwei Urteilen vom 13. Oktober 2026 (A-4467/2025 und A-6813/2025) gab das Gericht dem EDÖB recht. Ein Stimmabdruck ist ein besonders schützenswertes Personendatum: Ihn ohne ausdrückliche Einwilligung zu erstellen, verletzt die Persönlichkeit, und kein Rechtfertigungsgrund rettet ihn. PostFinance hat bis Mitte Februar 2027 Zeit, die fehlenden Einwilligungen einzuholen.
Was es für KMU bedeutet
Wenn Sie Stimme, Fingerabdruck oder Gesicht verwenden, um Kundinnen und Kunden oder Mitarbeitende zu erkennen, holen Sie vor der Bearbeitung eine ausdrückliche und separate Einwilligung ein und dokumentieren Sie sie.
Ein Hinweis, den die Person «akzeptiert», indem sie den Dienst weiter nutzt, genügt für diese Daten nicht.
Quelle: Mitteilung des EDÖB vom 21.10.2026. Allgemeine Informationen, aus der Quelle zusammengefasst, keine Beratung zu Ihrem Fall: Massgebend ist der Text der Verfügung oder des Gesetzes.