Was sind besonders schützenswerte Personendaten?

Von Advisorn · aktualisiert am 25. Oktober 2026 · Art. 5 lit. c, 6 Abs. 7, 22, 30 Abs. 2 lit. c DSG, Art. 24 DSV, Art. 9-10 DSGVO

Kurz gesagt

Es sind die Daten, die das DSG in Art. 5 lit. c aufzählt: religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten; Gesundheit, Intimsphäre, Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie; genetische Daten; biometrische Daten, die eine Person eindeutig identifizieren; verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen; Massnahmen der sozialen Hilfe. Für ihre Bearbeitung gelten strengere Regeln, etwa die ausdrückliche Einwilligung, wo eine Einwilligung nötig ist (Art. 6 Abs. 7 DSG).

Was sich ändert, wenn Sie sie bearbeiten

  • stützen Sie sich auf eine Einwilligung, muss sie ausdrücklich sein (Art. 6 Abs. 7 lit. a DSG);
  • ihre Bekanntgabe an Dritte verletzt in der Regel die Persönlichkeit und braucht einen Rechtfertigungsgrund (Art. 30 Abs. 2 lit. c und Art. 31 DSG);
  • ihre umfangreiche Bearbeitung macht in der Regel eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig (Art. 22 Abs. 2 lit. a DSG) und lässt die Ausnahme vom Verzeichnis unter 250 Mitarbeitenden entfallen (Art. 24 DSV);
  • die Massnahmen zur Datensicherheit müssen stärker sein, und bei umfangreicher Bearbeitung sind die Bearbeitungsvorgänge zu protokollieren, wenn die präventiven Massnahmen nicht genügen (Art. 4 DSV).

Wo sie in einem KMU vorkommen

Öfter als man denkt: Arztzeugnisse und krankheitsbedingte Absenzen, Gewerkschaftszugehörigkeit für Lohnabzüge, Patientendaten in einer Arzt- oder Physiotherapiepraxis, Strafregisterauszüge von Bewerbenden, Fingerabdrücke für die Zutrittskontrolle.

DSG und DSGVO im Vergleich

DSG (Schweiz)DSGVO (EU)
NameBesonders schützenswerte Personendaten (Art. 5 lit. c)Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9) und Daten über Straftaten (Art. 10)
GrundregelBearbeitung unter Einhaltung der Grundsätze zulässig; strengere Regeln zu Einwilligung und BekanntgabeVerarbeitung untersagt, ausser es greift eine der Ausnahmen von Art. 9 Abs. 2
Massnahmen der sozialen HilfeErfasstAls solche nicht erfasst

Verwandte Fragen

Passende Vorlagen

Allgemeine Informationen, keine Beratung zu Ihrem Fall: Für Ihren Fall gilt der Gesetzestext. Für eine Frage zu Ihrem Fall gibt es die Beratung von Advisorn.