EDÖB und BACS · Kampagne ·

Generative KI am Arbeitsplatz: die Kampagne des EDÖB und des Bundesamts für Cybersicherheit

Von Advisorn · Orientierung, keine Beratung

In Kürze

Der EDÖB und das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) erinnern daran, dass die Eingabe von Personendaten in ein Werkzeug generativer KI eine Bearbeitung ist, die dem DSG untersteht. Am Arbeitsplatz geht es oft um Daten von Kundinnen und Kunden, Patientinnen und Patienten oder Mitarbeitenden, die das Unternehmen leichter verlassen können, als man denkt.

Was geschah

Zum Cybersicherheitsmonat (Oktober 2026) haben der EDÖB und das BACS eine gemeinsame Kampagne zu den Risiken generativer KI am Arbeitsplatz lanciert. Die häufigen Fragen zur Nutzung von KI sind auf der Website des BACS veröffentlicht.

Der EDÖB hatte bereits 2025 klargestellt, dass das DSG auf Bearbeitungen mit KI direkt anwendbar ist.

Was es für KMU bedeutet

Legen Sie fest, welche Werkzeuge mit welchen Daten und mit welchen Einstellungen genutzt werden dürfen, und halten Sie es in einer Richtlinie fest, die das Personal kennt.

Prüfen Sie den Anbieter des Werkzeugs wie jeden anderen: wo er die Daten bearbeitet, ob er sie zum Trainieren der Modelle verwendet, welchen Vertrag er anbietet.

Quelle: Mitteilung des EDÖB vom 16.10.2026. Allgemeine Informationen, aus der Quelle zusammengefasst, keine Beratung zu Ihrem Fall: Massgebend ist der Text der Verfügung oder des Gesetzes.