Darf man Personendaten in ChatGPT oder andere KI-Tools eingeben?
Von Advisorn · aktualisiert am 25. Oktober 2026 · Art. 6, 8, 9, 16, 19, 21 DSG, Art. 4 und 50 KI-Verordnung
Kurz gesagt
Das DSG ist auch auf Bearbeitungen mit künstlicher Intelligenz direkt anwendbar, wie der EDÖB festgehalten hat. Personendaten in ein KI-Tool einzugeben heisst, sie seinem Anbieter bekanntzugeben, oft in den USA: Es braucht also einen passenden Vertrag (Art. 9 DSG), die Garantien für die Bekanntgabe ins Ausland (Art. 16 DSG), Massnahmen zur Datensicherheit (Art. 8 DSG) und eine korrekte Information der Personen (Art. 19 DSG).
Praktische Regeln für die Mitarbeitenden
- nur die vom Unternehmen freigegebenen Tools verwenden, in einer Unternehmensversion mit Auftragsbearbeitungsvertrag;
- prüfen, dass die eingegebenen Daten nicht zum Training der Modelle des Anbieters dienen;
- keine besonders schützenswerten Personendaten und keine Informationen eingeben, die einem Geheimnis unterliegen;
- Namen und Einzelheiten, welche die Personen identifizieren, entfernen, wenn sie nicht nötig sind;
- die Ergebnisse vor der Verwendung prüfen, vor allem wenn sie eine Person betreffen.
Wenn die KI entscheidet
Wird eine Entscheidung, die für eine Person mit einer Rechtsfolge verbunden ist oder sie erheblich beeinträchtigt, ausschliesslich von einem automatisierten System getroffen, ist die Person zu informieren und kann verlangen, dass die Entscheidung von einer natürlichen Person überprüft wird (Art. 21 DSG).
Wer auch in der EU tätig ist, muss die europäische KI-Verordnung (AI Act) beachten, die unter anderem verlangt, dass Personen, die solche Systeme verwenden, geschult werden (Art. 4).
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