Was sind gemeinsam Verantwortliche?
Von Advisorn · aktualisiert am 25. Oktober 2026 · Art. 5 lit. j DSG, Art. 26 DSGVO
Kurz gesagt
Gemeinsam Verantwortliche sind zwei oder mehr Verantwortliche, die zusammen über den Zweck und die Mittel einer Bearbeitung entscheiden (Art. 5 lit. j DSG, Art. 26 DSGVO), etwa zwei Unternehmen, die einen gemeinsamen Anlass mit einer geteilten Anmeldeliste organisieren. Das DSG schreibt keinen Vertrag vor, doch es lohnt sich zu regeln, wer informiert und wer Begehren beantwortet; die DSGVO verlangt es und dass das Wesentliche der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird.
Gemeinsam Verantwortlicher oder Auftragsbearbeiter?
Wer die Daten nur nach Ihren Weisungen und für Ihre Zwecke bearbeitet, ist ein Auftragsbearbeiter, und es braucht einen Vertrag nach Art. 9 DSG. Wer sie auch für eigene Zwecke verwendet oder mit Ihnen über die Bearbeitung entscheidet, ist ein eigenständiger oder ein gemeinsam Verantwortlicher.
Was zu regeln ist
- wer die Personen informiert, und mit welcher Datenschutzerklärung;
- wer Begehren um Auskunft, Berichtigung und Löschung beantwortet;
- wer eine Verletzung bearbeitet und wer sie meldet;
- welche Massnahmen zur Datensicherheit jeder trifft.
Verwandte Fragen
Passende Vorlagen
Allgemeine Informationen, keine Beratung zu Ihrem Fall: Für Ihren Fall gilt der Gesetzestext. Für eine Frage zu Ihrem Fall gibt es die Beratung von Advisorn.