Verpflichtet das neue DSG, die Mitarbeitenden zu schulen?

Von Advisorn · aktualisiert am 25. Oktober 2026 · Art. 8 DSG, Art. 1-3 DSV, Art. 32 und 39 DSGVO, Art. 4 KI-Verordnung

Kurz gesagt

Das DSG enthält keine ausdrückliche Schulungspflicht. Es verlangt aber angemessene organisatorische Massnahmen für die Datensicherheit (Art. 8 DSG), und die Instruktion derer, die Daten bearbeiten, ist eine der naheliegendsten: Viele Verletzungen gehen auf einen menschlichen Fehler zurück. Nach DSGVO gehört die Sensibilisierung des Personals zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (Art. 39 DSGVO), und die europäische KI-Verordnung verlangt eine Schulung für Personen, die KI-Systeme verwenden (Art. 4 KI-Verordnung).

Was sie abdecken sollte

  • was Personendaten sind und welche besonders schützenswert sind;
  • die internen Regeln: wo Daten gespeichert werden, was per E-Mail versandt werden darf, welche Tools verwendet werden dürfen;
  • wie man Phishing erkennt und was zu tun ist, wenn man geklickt hat;
  • wie man ein Begehren einer Person erkennt und an wen man es weitergibt;
  • was bei einer Verletzung sofort zu tun ist.

Wie man sie nachweist

Eine Liste führen, wer die Schulung besucht hat, mit Datum und Inhalt, und sie periodisch wiederholen, etwa jedes Jahr. Das ist auch ein nützlicher Nachweis bei einer Verletzung oder einer Untersuchung.

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