Vorlage Benachrichtigung der betroffenen Personen über eine Verletzung der Datensicherheit

  • Art. 24 DSG
  • Art. 33-34 DSGVO
  • Etwa 20 Minuten
  • Italiano · Deutsch · Français · English

Kurz gesagt

Das Schreiben, mit dem Sie die Personen, deren Daten von einer Verletzung betroffen sind, in einfachen Worten benachrichtigen. Sie brauchen es, wenn der Vorfall für sie ein Risiko bedeutet oder die Behörde es verlangt.

Für wen
Die vom Vorfall betroffenen Personen. Sie senden es per Post oder E-Mail, nachdem Sie die Hinweise zur Verwendung entfernt haben.
Vorher zu entscheiden
Was wann geschehen ist, welche Daten betroffen sind, welche Folgen möglich sind, was Sie bereits getan haben und was Sie den Personen empfehlen.
Danach
Senden Sie es ohne Verzug, bewahren Sie eine Kopie auf und vermerken Sie den Versand im Verzeichnis der Verletzungen.

Was sie enthält

  1. 1Hinweise zur Verwendung (vor dem Versand entfernen)
  2. 2Text der Benachrichtigung

Ein Auszug

Hinweise zur Verwendung (vor dem Versand entfernen)

  • Wann sie zu versenden ist. Nach dem DSG sind die Personen zu informieren, wenn es zu ihrem Schutz erforderlich ist oder der EDÖB es verlangt (Art. 24 Abs. 4 DSG). Nach der DSGVO sind die betroffenen Personen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten zur Folge hat (Art. 34 DSGVO). Auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt sich die Benachrichtigung immer dann, wenn die Personen selbst etwas zu ihrem Schutz unternehmen können.
  • Mindestinhalt. DSG: Art der Verletzung, Folgen und Risiken, getroffene oder vorgesehene Massnahmen, Kontaktperson (Art. 15 Abs. 3 DSV). DSGVO: Art der Verletzung, Anlaufstelle, wahrscheinliche Folgen, ergriffene oder vorgeschlagene Massnahmen (Art. 34 Abs. 2 DSGVO). Der nachstehende Text deckt alle diese Punkte ab.
  • Sprache. Kurze Sätze, keine technischen oder juristischen Fachbegriffe, keine Verharmlosung. Die Teile in eckigen Klammern sind durch den Text des konkreten Falls zu ersetzen.
  • Kanal. Einen direkten und persönlichen Kanal verwenden (Brief, E-Mail, Telefon), getrennt von Werbemitteilungen. Ist eine individuelle Benachrichtigung unmöglich oder mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden, mit einer gleich wirksamen öffentlichen Bekanntmachung informieren, zum Beispiel mit einem gut sichtbaren Hinweis auf der Website.
  • Sicherheit. In der Benachrichtigung nie nach Passwörtern oder Bankdaten fragen und keine Links zu Anmeldeseiten einfügen: Wer die Nachricht erhält, muss sie von einem Betrugsversuch unterscheiden können.
  • Dokumentation. Datum, Kanal und Empfänger der Benachrichtigung im Verzeichnis der Verletzungen festhalten.

Der ganze Text entsteht auf der Plattform, mit den Angaben Ihrer Organisation bereits eingesetzt.

DSG und DSGVO im Vergleich

DSG (Schweiz)DSGVO (EU)
Wann informierenWenn es zu ihrem Schutz erforderlich ist oder der EDÖB es verlangt (Art. 24 Abs. 4 DSG)Wenn die Verletzung ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten zur Folge hat (Art. 34 DSGVO)
Bis wannSo rasch als möglichUnverzüglich
AusnahmenÜberwiegende Interessen Dritter, gesetzliche Geheimhaltungspflicht, Information unmöglich oder unverhältnismässig (Art. 24 Abs. 5 DSG)Daten unverständlich gemacht, Risiko beseitigt, unverhältnismässiger Aufwand: dann öffentliche Bekanntmachung (Art. 34 Abs. 3 DSGVO)

Die Vorlage passt sich an: Sie wählt die Absätze nach den Gesetzen, die für Ihre Organisation gelten.

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Eine Vorlage ist eine allgemeine Information, keine Beratung zu Ihrem Fall: Sie ist an Ihre Organisation anzupassen. Für eine Frage zu Ihrem Fall gibt es die Beratung von Advisorn. Von Advisorn, aktualisiert am 20. Oktober 2026.