EDÖB und privatim · Leitfaden ·

Digitale Überwachung in Pflegeheimen: ein gemeinsamer Leitfaden des EDÖB und der Kantone

Von Advisorn · Orientierung, keine Beratung

In Kürze

Der EDÖB und privatim, die Konferenz der kantonalen Datenschutzbeauftragten, haben einen Leitfaden zur digitalen Überwachung betreuter Personen in Spitälern und Pflegeheimen veröffentlicht. Die Überwachung muss der Person dienen, verhältnismässig sein und Formen bevorzugen, die keine Bilder übermitteln.

Was geschah

Der Leitfaden vom 16. September 2026 unterscheidet drei Formen der Überwachung: direkt, mit Bildern in Echtzeit; indirekt, mit einem Piktogramm, das zeigt, wo sich die Person befindet; situativ, mit einem Alarm nur bei einem bestimmten Ereignis wie einem Sturz.

Öffentliche Einrichtungen brauchen eine Grundlage im kantonalen Recht; private unterstehen dem DSG. Die Einwilligung ist wünschenswert, aber weder zwingend noch allein ausreichend, und die Person muss über Zweck und Wirkung informiert werden.

Was es für KMU bedeutet

Der Zweck muss im Interesse der betreuten Person liegen, zum Beispiel ihrer Sicherheit, nicht nur der Arbeitsorganisation. Zuerst werden die milderen Massnahmen geprüft.

Wählen Sie von Anfang an datenschutzfreundliche Systeme, dokumentieren Sie den Entscheid, überprüfen Sie ihn regelmässig und schulen Sie das Personal.

Quelle: Mitteilung des EDÖB vom 16.09.2026. Allgemeine Informationen, aus der Quelle zusammengefasst, keine Beratung zu Ihrem Fall: Massgebend ist der Text der Verfügung oder des Gesetzes.