Was ist das Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung?
Von Advisorn · aktualisiert am 25. Oktober 2026 · Art. 28-29 DSG, Art. 20-22 DSV, Art. 20 DSGVO
Kurz gesagt
Jede Person kann verlangen, die Personendaten, die sie dem Unternehmen bekanntgegeben hat, in einem gängigen elektronischen Format zu erhalten oder einem anderen Verantwortlichen übertragen zu lassen, wenn das Unternehmen sie automatisiert mit ihrer Einwilligung oder in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Vertrag bearbeitet (Art. 28 DSG). Es gelten dieselben Regeln wie beim Auskunftsrecht: in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen (Art. 20-22 DSV).
Was es umfasst
Nur die Daten, welche die Person selbst bekanntgegeben hat, einschliesslich jener, die bei der Nutzung eines Dienstes entstehen, etwa der Bestellverlauf. Nicht dazu gehören die Bewertungen, die das Unternehmen daraus abgeleitet hat. Ein gängiges Format ist etwa CSV, JSON oder XML.
Wann es eingeschränkt werden kann
Die Herausgabe kann aus denselben Gründen wie die Auskunft verweigert, eingeschränkt oder aufgeschoben werden (Art. 29 DSG), und die direkte Übertragung an einen anderen Verantwortlichen erfolgt nur, wenn sie keinen unverhältnismässigen Aufwand erfordert.
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