Eine Person verlangt die Löschung ihrer Daten: Was ist zu tun?
Von Advisorn · aktualisiert am 25. Oktober 2026 · Art. 6 Abs. 4, 30-32 DSG, Art. 12 und 17 DSGVO
Kurz gesagt
Eine Person kann verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden, insbesondere wenn sie nicht mehr gebraucht werden oder gegen ihren Willen bearbeitet werden (Art. 30 Abs. 2 lit. b und Art. 32 DSG). Das Unternehmen löscht sie, ausser es muss sie von Gesetzes wegen aufbewahren oder hat einen anderen Rechtfertigungsgrund, und teilt mit, was es gelöscht hat und was es weshalb aufbewahrt. Nach DSGVO steht das Recht auf Löschung in Art. 17, und die Antwort ist innert eines Monats zu geben.
Die Schritte
- prüfen Sie die Identität der gesuchstellenden Person;
- suchen Sie die Daten in allen Tätigkeiten des Verzeichnisses, in den Backups und bei den Anbietern;
- trennen Sie, was Sie aufbewahren müssen (etwa die Rechnungen, zehn Jahre), von dem, was Sie löschen können;
- löschen oder anonymisieren Sie, und verlangen Sie von den Anbietern dasselbe;
- antworten Sie schriftlich und halten Sie Begehren und Antwort fest.
Fristen
Das DSG setzt für die Löschung keine Frist; innert 30 Tagen zu antworten, wie beim Auskunftsrecht, ist eine gute Regel. Daten, die von Gesetzes wegen aufzubewahren sind, werden bis zum Ablauf der Frist für andere Verwendungen gesperrt.
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