Vorlage Cookie-Richtlinie für Websites in der Schweiz und der EU

  • Art. 19 DSG
  • Art. 45c FMG
  • Art. 6-7 DSGVO
  • Art. 5(3) ePrivacy
  • Etwa 20 Minuten
  • Italiano · Deutsch · Français · English

Kurz gesagt

Erklärt den Besuchenden, welche Cookies und ähnlichen Technologien Ihre Website verwendet, wozu sie dienen und wie man sie annimmt oder ablehnt. Sie brauchen sie, wenn die Website Cookies setzt, vor allem für Statistik oder Marketing.

Für wen
Die Besuchenden der Website. Sie wird auf der Website veröffentlicht, verlinkt im Cookie-Banner und in der Fusszeile.
Vorher zu entscheiden
Ob die Website Statistik- und Marketing-Cookies verwendet, und die Liste der Cookies mit Name, Anbieter, Zweck und Dauer, wie sie ein Scan der Website ergibt.
Danach
Veröffentlichen Sie sie auf der Website und prüfen Sie, ob das Banner die Wahl der Besuchenden wirklich umsetzt. Passen Sie sie an, wenn sich die Cookies ändern.

Was sie enthält

  1. 1Was Cookies sind
  2. 2Kategorien von Cookies, die wir verwenden
  3. 3Liste der Cookies
  4. 4Anwendbare Regeln und Ihre Wahl
  5. 5Annehmen, ablehnen oder widerrufen
  6. 6Browsereinstellungen
  7. 7Bekanntgabe ins Ausland
  8. 8Ihre Rechte und Kontakt
  9. 9Änderungen

Ein Auszug

1. Was Cookies sind

Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website auf Ihrem Gerät speichert, wenn Sie sie besuchen. Sie ermöglichen es der Website, das Gerät während des Besuchs oder bei einem späteren Besuch wiederzuerkennen. Diese Seite gilt auch für Technologien, die ähnlich funktionieren, wie der lokale Speicher des Browsers, Pixel und Tracking-Skripte.

Unterschieden werden:

  • eigene Cookies, die von unserer Website gesetzt werden, und Cookies von Dritten, die von einem externen Anbieter gesetzt werden, dessen Dienst wir nutzen;
  • Sitzungs-Cookies, die beim Schliessen des Browsers gelöscht werden, und dauerhafte Cookies, die bis zum angegebenen Ablauf oder bis zur Löschung durch Sie auf dem Gerät bleiben.

Der ganze Text entsteht auf der Plattform, mit den Angaben Ihrer Organisation bereits eingesetzt.

DSG und DSGVO im Vergleich

DSG (Schweiz)DSGVO (EU)
Nicht notwendige CookiesZulässig mit Information und der Möglichkeit, sie abzulehnen (Art. 45c FMG)Vorgängige Einwilligung der Besucherin oder des Besuchers nötig (ePrivacy-Richtlinie, Art. 7 DSGVO)
InformationZweck der Cookies und wie man sie ablehntZweck, Dauer, Dritte, die sie erhalten; Widerruf so einfach wie die Einwilligung

Die Vorlage passt sich an: Sie wählt die Absätze nach den Gesetzen, die für Ihre Organisation gelten.

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Passende Frage: Cookies und Banner: Braucht es in der Schweiz eine Einwilligung?

Eine Vorlage ist eine allgemeine Information, keine Beratung zu Ihrem Fall: Sie ist an Ihre Organisation anzupassen. Für eine Frage zu Ihrem Fall gibt es die Beratung von Advisorn. Von Advisorn, aktualisiert am 20. Oktober 2026.