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Bodycams im öffentlichen Verkehr: Der EDÖB verbietet der BLT die Bearbeitung

Von Advisorn · Orientierung, keine Beratung

In Kürze

Der EDÖB hat der Baselland Transport AG verboten, Bodycams einzusetzen, die Bild und Ton von Fahrgästen und Personal aufzeichneten, weil kein Gesetz sie genügend klar vorsieht. Das Unternehmen muss die gesammelten Daten löschen.

Was geschah

Neben den fest installierten Kameras liess die BLT das Personal Kameras tragen, die Bild und Ton aufzeichneten. Der EDÖB eröffnete im Februar 2026 eine Untersuchung und schloss sie mit einer Verfügung vom 29. September 2026 ab.

Der EDÖB anerkennt das Interesse, Fahrgäste und Personal zu schützen, ist aber der Ansicht, dass die Abwägung gegen einen so starken Eingriff Sache des Gesetzgebers ist, nicht der einzelnen Transportunternehmen. Weder das Personenbeförderungsgesetz noch andere Bundesgesetze bieten eine genügende Grundlage.

Was es für KMU bedeutet

Die Verfügung betrifft ein Unternehmen, das eine öffentliche Aufgabe im Rahmen einer Konzession erfüllt und eine gesetzliche Grundlage braucht. Ein privates Unternehmen kann die Videoüberwachung hingegen mit einem überwiegenden Interesse rechtfertigen, sofern sie verhältnismässig ist und die Personen informiert werden.

Die Botschaft gilt für alle: Personen aufzuzeichnen ist ein schwerer Eingriff. Bevor Sie Kameras einführen, und erst recht am Körper getragene Kameras oder solche mit Ton, prüfen Sie, ob es eine mildere Massnahme gibt, und dokumentieren Sie den Entscheid.

Quelle: Mitteilung des EDÖB vom 01.10.2026. Allgemeine Informationen, aus der Quelle zusammengefasst, keine Beratung zu Ihrem Fall: Massgebend ist der Text der Verfügung oder des Gesetzes.