Vorlage Einwilligung der Eltern in die Bearbeitung der Daten ihres Kindes
- Art. 6 Abs. 6-7 DSG
- Art. 7 DSGVO
- Etwa 15 Minuten
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Kurz gesagt
Das Formular, mit dem ein Elternteil oder die gesetzliche Vertretung in die Bearbeitung der Daten eines Kindes einwilligt. Sie brauchen es, wenn eine Tätigkeit eine Einwilligung verlangt und das Kind sie nicht selbst geben kann.
- Für wen
- Die Eltern oder die gesetzliche Vertretung. Sie geben es vor der Tätigkeit ab und nehmen es unterschrieben zurück.
- Vorher zu entscheiden
- Auf welche Dienstleistung oder Tätigkeit es sich bezieht, welche Daten Sie zu welchem Zweck bearbeiten und wie lange Sie sie aufbewahren.
- Danach
- Lassen Sie es unterschreiben, bevor Sie Daten erheben, bewahren Sie das Original auf und geben Sie das Widerrufsformular gleich mit.
Was sie enthält
- 1Wer die Daten bearbeitet
- 2Welche Daten wir bearbeiten und weshalb
- 3Wie lange wir die Daten aufbewahren
- 4Wem wir die Daten bekanntgeben
- 5Wann die Einwilligung der Eltern nötig ist
- 6Ihre Rechte und die Rechte der minderjährigen Person
- 7Die minderjährige Person
- 8Der Elternteil oder die gesetzliche Vertretung
- 9Einwilligungserklärung
- 10So senden Sie das Formular ein
Ein Auszug
1. Wer die Daten bearbeitet
__________, __________, ist der Verantwortliche. Bei Fragen zum Datenschutz können Sie an __________ schreiben.
2. Welche Daten wir bearbeiten und weshalb
Wir bearbeiten nur die Daten, die für diese Zwecke erforderlich sind, und verwenden sie ohne neue Einwilligung nicht für andere Zwecke.
3. Wie lange wir die Daten aufbewahren
__________. Nach Ablauf löschen oder anonymisieren wir die Daten, ausgenommen jene, die wir von Gesetzes wegen länger aufbewahren müssen.
4. Wem wir die Daten bekanntgeben
☐ Die Daten werden nicht an Dritte bekanntgegeben.
☐ Die Daten werden folgenden Empfängern oder Kategorien von Empfängern bekanntgegeben: __________
☐ Die Daten werden ins Ausland bekanntgegeben, in folgende Staaten: __________
Das zutreffende Feld wird von __________ vor der Abgabe des Formulars ausgefüllt.
5. Wann die Einwilligung der Eltern nötig ist
Das Schweizer Recht legt kein Alter fest, ab dem eine minderjährige Person selbst einwilligen kann: Massgebend ist ihre Urteilsfähigkeit, das heisst die Fähigkeit zu verstehen, worin sie einwilligt und welche Folgen sich daraus ergeben. Die urteilsfähige minderjährige Person entscheidet selbst; ist sie noch nicht urteilsfähig, entscheidet, wer sie vertritt. In Zweifelsfällen verlangen wir sowohl die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung als auch jene der minderjährigen Person.
Der ganze Text entsteht auf der Plattform, mit den Angaben Ihrer Organisation bereits eingesetzt.
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Eine Vorlage ist eine allgemeine Information, keine Beratung zu Ihrem Fall: Sie ist an Ihre Organisation anzupassen. Für eine Frage zu Ihrem Fall gibt es die Beratung von Advisorn. Von Advisorn, aktualisiert am 20. Oktober 2026.