Datenschutz im Verein und Sportclub: was das revDSG verlangt
Von Advisorn · aktualisiert am 26. Oktober 2026
Kurz gesagt
Das DSG gilt auch für Vereine, ohne Ausnahme für Freiwillige (Art. 2 DSG). Der Vorstand muss die Mitglieder informieren, wie ihre Daten bearbeitet werden (Art. 19 DSG), sie nur für die Zwecke des Vereins verwenden, für die Veröffentlichung von Fotos die Einwilligung einholen und bei Minderjährigen die Eltern einbeziehen. Eine Datenschutzberaterin oder ein Datenschutzberater ist nicht vorgeschrieben.
Die typischen Daten
- Mitgliederliste mit Kontaktdaten und Geburtsdaten;
- Mitgliederbeiträge und Spenden;
- Fotos und Videos von Anlässen;
- Daten von Minderjährigen und ihren Eltern;
- Lizenzen und Anmeldungen bei den Verbänden, manchmal Arztzeugnisse.
Besonders schützenswerte Personendaten
Sportärztliche Zeugnisse und Angaben zu Verletzungen sind Gesundheitsdaten; die Mitgliedschaft in einem politischen, religiösen oder gewerkschaftlichen Verein kann Ansichten oder Tätigkeiten offenlegen, die besonders schützenswert sind (Art. 5 lit. c DSG). Sie sind sorgfältiger zu bearbeiten und nicht ohne Grund bekanntzugeben.
Freiwillige und private Geräte
In Vereinen liegen die Daten oft auf den privaten Computern und Telefonen der Vorstandsmitglieder und in Chat-Gruppen. Es lohnt sich festzulegen, wo die Mitgliederliste geführt wird, wer darauf zugreift und was geschieht, wenn jemand den Vorstand verlässt.
Verbände und Sponsoren
Die Daten der Mitglieder für die Lizenzen an den Verband weiterzugeben, ist in der Regel nötig und gehört in die Datenschutzerklärung. Sie Sponsoren oder Geschäftspartnern für deren Werbung zu geben, verlangt hingegen die Einwilligung der Mitglieder.
Fotos und Resultate
- Fotos erkennbarer Personen zu veröffentlichen, verlangt in der Regel ihre Einwilligung, bei Minderjährigen jene der Eltern;
- an Anlässen ein Hinweis beim Eingang und die Möglichkeit, nicht fotografiert zu werden;
- Ranglisten und Resultate mit Name und Jahrgang: nur so viel wie nötig, und mit Information der Teilnehmenden.
Verwandte Fragen
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- Darf man Fotos von Mitarbeitenden oder Kunden auf der Website oder in den sozialen Medien veröffentlichen?
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- Wie lange dürfen Personendaten aufbewahrt werden?
- Braucht es in der Schweiz eine Einwilligung, um Personendaten zu bearbeiten?
- Newsletter: Braucht es in der Schweiz eine Einwilligung für Werbe-E-Mails?
Nützliche Vorlagen
- Vorlage Datenschutzerklärung für Kunden und Vertragspartner
- Vorlage Einwilligung in die Verwendung von Bildern von Kunden, Gästen und Besuchern
- Vorlage Einwilligung der Eltern in die Bearbeitung der Daten ihres Kindes
- Vorlage BYOD-Richtlinie zur Nutzung privater Geräte am Arbeitsplatz
- Vorlage Richtlinie zur Aufbewahrung von Daten mit den Fristen
- Vorlage Vertraulichkeitsverpflichtung und Weisungen für Mitarbeitende
Die anderen Branchen
Allgemeine Informationen, keine Beratung zu Ihrem Fall: Für Ihren Fall zählt der Gesetzestext, und in einer Branche mit eigenen Regeln auch diese.